Besichtigungen
Das Gertrudenberger Loch kann bei Interesse besichtigt ("befahren") werden!
Folgende Eintrittsgelder werden erhoben:
a) Öffentliche Führungen für Einzelpersonen:
Erwachsene: 15,- €
Kinder: 8,- €
b) Gruppenführungen:
bei vorab angemeldeten zusammenhängenden Gruppen (10 - 15 Personen)
Gruppe pauschal: 120,- €
Treffpunkt für die Befahrungen ist jeweils der Parkplatz Süntelstraße / Einfahrt Veilchenstraße in Osnabrück (Navigation: Süntelstraße 27, 49088 Osnabrück) - dort sind auch Stellflächen für Kraft- und Fahrräder vorhanden.
Wer mit dem Bus anreisen möchte, dem steht die Buslinie M 5 (Dodesheide <> Bahnhof Altstadt <> Neumarkt <> Iburger Straße <> Kreishaus / Zoo) zur Verfügung; die Haltestelle heißt "Am Bürgerpark".
Mitzubringen sind festes Schuhwerk, Helm und Geleucht (z.B. Taschenlampe);
auf Wunsch können Helme und Handlampen zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass im Gertrudenberger Loch eine gleichbleibende Temperatur von 12°C herrscht.
Die Befahrungen geschehen auf eigene Gefahr - vor der Befahrung ist von jeder Person eine entsprechende Haftungsausschlußerklärung zu unterzeichnen und das Entgelt in bar zu entrichten.
Die nächsten Befahrungen sind:
Donnerstag, 21.11.2024: 15:00 Uhr
Eine Anmeldung zu den Befahrungen ist unbedingt erforderlich - die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Nur nach Bestätigung der Anmeldung ist eine Teilnahme möglich!
Anfragen für Gruppenführungen bitte an den Verein!
Jedes Mitglied darf kostenfrei mit einer Begleitperson jährlich an einer Befahrung teilnehmen!
Ebenfalls kann die Befahrung "Legenden - Mythen - Sagen - eine literarische Reise durch das Gertrudenberger Loch" gebucht werden.
Bei dieser mystischen Führung werden Untertage 24 kleine Geschichten erzählt.
Die Führung eignet sich insbesondere für Personen, die bereits an einer Führung im Gertrudenberger Loch teilgenommen haben und trotzdem dort noch mehr erfahren wollen sowie für Personen, die sich (nur) für Legenden, Mythen und Sagen interessieren.
Das Mindestalter für diese Führung ist 16 Jahre!
Das Gertrudenberger Loch ist gem. § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NGSchG) als Kulturdenkmal ausgewiesen - aus diesem Grunde, aber auch um Schäden am gesamten Gertrudenberger Loch zu vermeiden, bitten wir eigenständige Befahrungen zu unterlassen!
Jeder Versuch, das Gertrudenberger Loch ohne Genehmigung zu betreten, wird von den Eigentümern bei den Strafverfolgungsbehörden u.a. wegen versuchten Einbruchs, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und ggf. Diebstahl angezeigt!
Der/die Täter müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen - also doch lieber an den öffentlichen Führungen teilnehmen oder gleich Mitglied im Verein "Interessengemeinschaft Gertrudenberger Loch" werden!